Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fahrzeugmiete
EV-Adventure GmbH, Weiermattstrasse 12, 8926 Uerzlikon
Sitz: Kappel am Albis · UID CHE-289.138.658 · Handelsregister des Kantons Zürich
Kontakt: info@ev-adventure.com · +41 77 265 32 07 (erreichbar 9–18 Uhr)
Gültig ab 29. Oktober 2026. Diese AGB ersetzen die «General Terms and Conditions» vom 1. Juni 2026.
1. Geltungsbereich und Parteien
1.1 Diese AGB gelten für die Vermietung von Fahrzeugen durch die EV-Adventure GmbH (nachfolgend «EV-Adventure» oder «Vermieterin») an Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Mieter»). Mieter ist die im Mietvertrag bzw. in der Buchung eingetragene natürliche oder juristische Person.
1.2 Für Langzeitmieten können ergänzende oder abweichende Vereinbarungen gelten. Bei Widersprüchen geht der individuelle Mietvertrag diesen AGB vor.
2. Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Mit der Online-Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab (Art. 3 ff. OR). Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist und EV-Adventure die Buchung per E-Mail bestätigt.
2.2 Während des Zahlungsvorgangs wird das gewählte Fahrzeug für eine begrenzte Zeit (derzeit 30 Minuten) reserviert. Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, verfällt die Reservation.
2.3 Online-Buchungen sind mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn möglich. Kurzfristigere Mieten können über das Buchungsformular als Anfrage gesendet werden. Eine Anfrage ist noch keine verbindliche Buchung, und es wird nichts belastet. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch EV-Adventure zustande. Für einzelne Fahrzeuge können längere Vorlaufzeiten oder Mindestmietdauern gelten; diese werden im Buchungsprozess angezeigt.
2.4 EV-Adventure behält sich vor, eine Buchung abzulehnen oder ein gleichwertiges bzw. höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Fahrzeug aus wichtigen Gründen (z. B. Unfall, Defekt) nicht verfügbar ist. Ist kein Ersatz möglich, werden bereits bezahlte Beträge vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Umbuchung und Stornierung durch den Mieter
3.1 Änderungen, Verschiebungen und Stornierungen müssen EV-Adventure schriftlich (vorzugsweise per E-Mail an info@ev-adventure.com) mitgeteilt werden. Massgebend ist der Eingang bei EV-Adventure.
3.2 Bis 30 Tage vor Mietbeginn kann der Mieter kostenlos stornieren. Bei späterer Stornierung werden folgende Gebühren erhoben:
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: CHF 100.–
- bis 3 Tage vor Mietbeginn: 25 % des gesamten Mietpreises
- weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des gesamten Mietpreises
3.3 Bis 30 Tage vor Mietbeginn kann der Mieter die Mietperiode einmalig um höchstens ein Jahr ohne Zusatzkosten verschieben. Für die neue Mietperiode gelten dieselben Bedingungen. Ein Wechsel des Fahrzeugs nach Vertragsabschluss ist nur nach Absprache möglich.
3.4 Rückerstattungen erfolgen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
4. Nichtabholung (No-Show)
4.1 Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb von zwei Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt, ist EV-Adventure nicht mehr an die Buchung gebunden.
4.2 Für jedes nicht abgeholte Fahrzeug wird eine No-Show-Gebühr von CHF 100.– erhoben und mit bereits bezahlten Beträgen verrechnet. Die Stornobedingungen gemäss Ziffer 3 bleiben vorbehalten.
5. Anforderungen an Mieter und Fahrer
5.1 Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Der Fahrer muss den Führerausweis seit mindestens einem Jahr besitzen. Für Fahrer, die bei Mietbeginn jünger als 25 Jahre sind, gelten eine höhere Kaution (Ziffer 7) und ein höherer Selbstbehalt (Ziffer 15).
5.2 Der Fahrer muss während der ganzen Mietdauer einen gültigen Führerausweis besitzen. Bei einem Führerausweis aus einem EU-Staat ist zusätzlich ein gültiger Reisepass erforderlich, bei einem Führerausweis aus einem Nicht-EU-Staat zusätzlich ein Reisepass und ein internationaler Führerausweis. Der Reisepass muss jeweils bis mindestens drei Monate nach Mietende gültig sein.
5.3 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von Zusatzfahrern gefahren werden, die EV-Adventure vor Mietbeginn mit Name und Führerausweis gemeldet hat und die ebenfalls diese Anforderungen erfüllen. Zusatzfahrer sind kostenlos.
5.4 Erfüllt der Mieter bzw. Fahrer diese Voraussetzungen nicht oder hat er falsche Angaben gemacht (z. B. zum Alter), kann EV-Adventure die Übergabe verweigern und vom Vertrag zurücktreten. Bereits entstandene Aufwände werden mit bezahlten Beträgen verrechnet.
6. Übergabe und Mietbeginn
6.1 Übergaben und Rückgaben finden grundsätzlich zwischen 9 und 18 Uhr am gebuchten Übergabeort statt (z. B. Flughafen Zürich, Bahnhof Zug). Ausserhalb dieser Zeiten ist eine Übergabe nach Absprache möglich.
6.2 EV-Adventure liefert das Fahrzeug kostenlos an eine Adresse in der Deutschschweiz und holt es dort wieder ab. Für Lieferung und Abholung ausserhalb der Deutschschweiz (z. B. Westschweiz, Tessin) wird eine Pauschale von insgesamt CHF 200.– erhoben. Allfällige Parkgebühren am Liefer- oder Abholort trägt der Mieter.
6.3 Der Mieter weist bei der Übergabe seinen gültigen Führerausweis und gegebenenfalls Reisepass bzw. internationalen Führerausweis im Original vor (vorab als Kopie/Scan). Fehlen die Dokumente, kann EV-Adventure die Übergabe verweigern (Ziffer 4.2 gilt sinngemäss).
6.4 Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem Zustand und mit mindestens 85 % Akkustand übergeben. Der Mieter prüft das Fahrzeug bei Mietbeginn auf Schäden, die nicht bereits im Übergabeprotokoll vermerkt sind, und meldet sie EV-Adventure umgehend mit Fotos. Ohne Meldung gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäss übergeben.
6.5 Bei verspäteter Abholung durch den Mieter wird die nicht genutzte Mietzeit nicht rückerstattet.
7. Kaution
7.1 Die Kaution beträgt CHF 1'000.–, für Fahrer, die bei Mietbeginn jünger als 25 Jahre sind, CHF 3'000.–. Sie dient der Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis (insbesondere Ladekosten, Mehrkilometer, Schäden, Bussen und Gebühren).
7.2 Die Kaution wird nicht zusammen mit dem Mietpreis bezahlt, sondern auf der Kredit- oder Debitkarte des Mieters nur reserviert (Autorisierung); es erfolgt keine Abbuchung. Die Reservation wird in der Regel 1–2 Tage vor Mietbeginn, bei kurzfristigen Buchungen unmittelbar nach der Buchung, ausgelöst und bei Bedarf während der Mietdauer erneuert. Dafür speichert der Mieter bei der Buchung seine Karte beim Zahlungsdienstleister Stripe; EV-Adventure erhält keine vollständigen Kartendaten. Bei Zahlung mit TWINT hinterlegt der Mieter zusätzlich eine Karte für die Kaution, da TWINT keine Reservation ermöglicht. Ohne gültige Karte und erfolgreiche Reservation kann EV-Adventure die Übergabe verweigern und vom Vertrag zurücktreten (Ziffer 9.2).
7.3 EV-Adventure kann die reservierte Kaution ganz oder teilweise zur Deckung offener Forderungen aus dem Mietverhältnis belasten (Abbuchung bis höchstens zur Höhe der Kaution). Der nicht belastete Teil wird nach der Rückgabe freigegeben, spätestens 30 Tage nach Mietende; die Bank schreibt den Betrag je nach Kartenherausgeber innert einiger Tage wieder frei. Die Kaution wird nicht verzinst.
8. Mietpreis, Kilometer und Zusatzleistungen
8.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungsprozess angezeigten Preise. Der Mietpreis wird pro angefangene 24 Stunden berechnet. Alle Preise in CHF. EV-Adventure ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
8.2 Dauerrabatt: Abhängig von der Anzahl Miettage (angefangene 24-Stunden-Perioden) wird ein Rabatt auf den Mietpreis gewährt (z. B. ab 3 Tagen 5 %, ab 7 Tagen 7.6 %, ab 30 Tagen 21.2 %). Die jeweils gültige Rabattstufe wird im Buchungsprozess angezeigt. Der Rabatt gilt nicht für Extras und Lieferungen.
8.3 Kilometer: Fahrten in der Schweiz sind ohne Kilometerbegrenzung. Führt die Miete ganz oder teilweise ins Ausland, sind für die gesamte Mietdauer 200 km pro Kalendertag inbegriffen (Abholtag bis Rückgabetag, jeweils inklusive; z. B. eine Nacht = zwei Kalendertage = 400 km). Jeder weitere Kilometer wird nach der Rückgabe mit CHF 0.50 verrechnet (Ziffer 9.3).
8.4 Extras (sofern verfügbar und gebucht):
- Premium-Vollkasko (Reduktion des Selbstbehalts auf CHF 500.–, erst ab 25 Jahren): 5 % des Mietpreises
- Kindersitz: CHF 3.– pro angefangenen Tag (24 Stunden)
- DreamCase-Matratze (nur Model Y und Model X): CHF 25.– pro angefangenen Tag (24 Stunden)
- Full-Self-Driving (FSD): CHF 109.– pauschal pro Miete
8.5 Laden: Der Mieter kann an den Tesla Superchargern laden. Sämtliche Ladekosten (inkl. allfälliger Blockiergebühren) trägt der Mieter; sie werden nach der Miete zum Selbstkostenpreis (1:1) in Rechnung gestellt oder von der reservierten Kaution abgebucht.
8.6 Gutscheine von EV-Adventure können nur bei der Buchung eingelöst werden und sind mit dem Dauerrabatt kombinierbar. Sie sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
9. Zahlung
9.1 Mietpreis, Extras und Lieferung sind bei der Buchung vollständig fällig und werden online über den Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt (Kredit-/Debitkarte, TWINT, je nach Verfügbarkeit). Die Kaution wird gemäss Ziffer 7 nur reserviert.
9.2 Ohne vollständige Zahlung kann EV-Adventure die Übergabe verweigern und vom Vertrag zurücktreten.
9.3 Der Mieter ermächtigt EV-Adventure, nachträgliche Forderungen aus dem Mietverhältnis (insbesondere Mehrkilometer bei Auslandsfahrten, Ladekosten, Schäden, Bussen, Gebühren und Bearbeitungspauschalen) mit der Kaution zu verrechnen oder separat in Rechnung zu stellen. Der Mieter ermächtigt EV-Adventure, solche Forderungen bis zur Höhe der Kaution von der hinterlegten Karte abzubuchen, auch wenn die Reservation bereits freigegeben oder abgelaufen ist; darüber hinausgehende Forderungen werden separat in Rechnung gestellt.
9.4 Rechnungen und Quittungen werden elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Separat gestellte Rechnungen sind innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. Pro Mahnung kann eine Gebühr von bis zu CHF 40.– erhoben werden; weitere Inkassokosten trägt der Mieter.
9.5 Der Mieter kann Forderungen von EV-Adventure nicht mit eigenen Gegenforderungen verrechnen.
10. Nutzung des Fahrzeugs
10.1 Der Mieter behandelt das Fahrzeug sorgfältig, beachtet die Betriebsanleitung, schliesst das Fahrzeug bei Nichtbenutzung ab und unterbricht die Fahrt bei einem Defekt, sobald dies gefahrlos möglich ist, mit sofortiger Meldung an EV-Adventure. Auf Warn- und Fehlermeldungen des Fahrzeugs ist angemessen zu reagieren.
10.2 Untersagt sind insbesondere: Rennen, Fahrtrainings und Fahrschulfahrten; das Abschleppen, Schieben oder Ziehen anderer Fahrzeuge oder Gegenstände; Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten; Fahrten in überladenem oder nicht verkehrstauglichem Zustand; das Durchqueren von Gewässern; gewerbliche Personen- oder Warentransporte sowie die Untervermietung; der Transport von entzündlichen, explosiven, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen.
10.3 Rauchen ist im Fahrzeug ausnahmslos verboten. Bei Zuwiderhandlung (bereits bei einer Zigarette) wird eine Reinigungspauschale von CHF 500.– bis CHF 1'000.– verrechnet; weitergehende Schäden trägt der Mieter.
10.4 Hunde und andere Tiere dürfen nur nach Absprache mit EV-Adventure und nur in einer Transportbox transportiert werden. Für Tierhaare wird je nach Aufwand eine Gebühr von CHF 100.– bis CHF 1'000.– verrechnet; durch Tiere verursachte Schäden trägt der Mieter.
10.5 Fahrzeugeinstellungen und Profile im Bordcomputer dürfen nicht gelöscht oder geändert werden. Das Aktivieren des «Valet-Modus» sowie das Setzen von PINs (Handschuhfach, Fahren) sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Aufwandspauschale von CHF 20.– verrechnet.
10.6 Reparaturen während der Miete sind vorgängig mit EV-Adventure abzusprechen. Kosten für nicht abgesprochene Reparaturen trägt der Mieter.
10.7 EV-Adventure kann das Fahrzeug während der Miete für Wartung, Radwechsel oder Ersatz zurückfordern und stellt dafür nach Möglichkeit ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung.
11. Fahrten ins Ausland
11.1 Fahrten ins Ausland sind nur innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs der Motorfahrzeugversicherung der Fahrzeuge erlaubt (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Allgemeine Versicherungsbedingungen Motorfahrzeugversicherung, Art. 3). Dieser umfasst das Fürstentum Liechtenstein, die Staaten Europas sowie die Mittelmeer-Rand- und Inselstaaten. Ausgenommen sind Belarus (Weissrussland), Moldawien, die Ukraine, die Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kosovo, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien. Massgebend ist der jeweils gültige Versicherungsvertrag. Im Zweifel klärt der Mieter das Reiseziel vor Reiseantritt mit EV-Adventure ab.
11.2 Für Auslandsfahrten gilt die Kilometerregel gemäss Ziffer 8.3.
11.3 Der Mieter beachtet die Zoll- und Einreisebestimmungen sowie allfällige Anweisungen von EV-Adventure. Kosten aus Verstössen (z. B. Zölle, Abgaben, Bussen) trägt der Mieter.
12. Haftung der Vermieterin
12.1 EV-Adventure haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, soweit gesetzlich zulässig. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Verspätungen, verpasste Anschlüsse oder Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen.
12.2 Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht. EV-Adventure kann jedoch ein Ersatzangebot unterbreiten.
13. Pflichten bei Unfall, Schaden und Diebstahl
13.1 Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder anderen Schäden informiert der Mieter EV-Adventure sofort und unternimmt alles, um den Sachverhalt zu klären und den Schaden zu mindern. Bei jedem Unfall mit Personenschaden ist sofort die Polizei beizuziehen; dies gilt auch bei leichten Schäden und Selbstunfällen. Verweigert die Polizei einen Rapport, meldet der Mieter dies EV-Adventure sofort und weist es nach. Der Mieter darf keine Haftung anerkennen.
13.2 Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er voll für den entstandenen Schaden, und allfällige Haftungsbeschränkungen bzw. Versicherungsdeckungen entfallen.
14. Verkehrsregeln, Bussen und Gebühren
14.1 Der Mieter hält alle Verkehrsregeln ein. Er ist bis zur Rückgabe des Fahrzeugs allein verantwortlich für sämtliche Gesetzesverstösse, auch solche von Zusatzfahrern.
14.2 Bussen, Gebühren und Kosten aus Verkehrsübertretungen sowie Park- und Mautgebühren werden dem Mieter weiterbelastet. Für jede Bearbeitung bzw. Halterauskunft an Behörden verrechnet EV-Adventure eine Aufwandspauschale von CHF 100.–.
15. Versicherung und Haftung des Mieters
15.1 Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt CHF 1'000.–, für Fahrer unter 25 Jahren CHF 3'000.–. Massgebend ist das Alter bei Mietbeginn. Mit dem Extra «Premium-Vollkasko», das erst ab 25 Jahren buchbar ist, reduziert sich der Selbstbehalt auf CHF 500.–. Bei Grobfahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung dieser AGB kann der Mieter über den Selbstbehalt hinaus haften.
15.2 Im Übrigen haftet der Mieter für Schäden, Verlust und Diebstahl des Fahrzeugs und des Zubehörs während der Mietdauer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, auch für das Verhalten von Zusatzfahrern und Mitfahrenden. Mehrere Mieter haften solidarisch.
15.3 Zusätzlich zum Selbstbehalt bzw. zum Schaden können verrechnet werden: Kosten für Gutachten, eine Bearbeitungspauschale von CHF 150.– pro Schadenfall sowie der Nutzungsausfall während der Reparatur zum vereinbarten Tagespreis (bei Totalschaden pauschal mindestens 10 Tage).
15.4 Pauschalen für häufige Schäden: leichte Felgenschäden (oberflächliche Kratzer) CHF 250.– pro Felge, tiefere Felgenschäden CHF 500.– pro Felge. Bei Verlust oder Beschädigung des Ladekabels oder von Adaptern werden die Wiederbeschaffungskosten zuzüglich Bearbeitungspauschale verrechnet.
15.5 EV-Adventure kann Ursache und Umfang eines Schadens durch eine sachverständige Person feststellen lassen.
16. Rückgabe
16.1 Der Mieter gibt das Fahrzeug samt Zubehör (Ladekabel, Adapter, Schlüsselkarte, gebuchte Extras) zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurück. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zu einer Preisreduktion. Die Miete endet mit der Rücknahme durch EV-Adventure.
16.2 Akkustand: Das Fahrzeug muss mit mindestens 20 % Akkustand zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Ladepauschale von CHF 25.– zuzüglich der Ladekosten verrechnet.
16.3 Das Fahrzeug ist innen und aussen in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei übermässiger Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr von bis zu CHF 100.– verrechnet (Rauchen und Tierhaare: Ziffer 10.3 und 10.4).
16.4 Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter für jede angefangene 24-Stunden-Periode mindestens den vereinbarten Tagespreis sowie eine Bearbeitungspauschale von CHF 40.–; weitere Schäden (z. B. Folgemieten) bleiben vorbehalten. Bei Verlust des Schlüssels bzw. der Schlüsselkarte wird eine Pauschale von CHF 250.– verrechnet. Eine Verlängerung ist nach Absprache auch kurzfristig möglich, sofern das Fahrzeug verfügbar ist. Sie muss vor Mietende angefragt und von EV-Adventure bestätigt werden.
16.5 Schäden, übermässige Abnützung oder Verschmutzung kann EV-Adventure innert 7 Arbeitstagen nach Rückgabe melden. Andernfalls gilt das Fahrzeug als in gutem Zustand zurückgegeben, unter Vorbehalt versteckter Mängel.
16.6 Persönliche Daten, die der Mieter im Fahrzeug speichert (z. B. gekoppeltes Telefon, Navigationsziele), löscht er vor der Rückgabe. EV-Adventure ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Daten zu löschen.
17. Datenschutz
17.1 EV-Adventure bearbeitet Personendaten des Mieters und der Fahrer (z. B. Kontaktdaten, Führerausweis- und Ausweisdaten, Zahlungs- und Mietdaten) zur Vertragsabwicklung gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung: https://ev-adventure.com/datenschutz
17.2 Für die Zahlungsabwicklung werden die erforderlichen Daten an Stripe übermittelt. Bei berechtigten Anfragen von Behörden (z. B. bei Verkehrsübertretungen) werden die erforderlichen Daten weitergegeben.
17.3 Die Fahrzeuge sind dauerhaft mit dem Internet verbunden; Standort- und Fahrzeugdaten werden aufgezeichnet.
17.4 EV-Adventure kann die E-Mail-Adresse des Mieters für Informationen zu eigenen, ähnlichen Angeboten verwenden. Der Mieter kann dem jederzeit kostenlos widersprechen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
18.2 Gerichtsstand ist der Sitz der EV-Adventure GmbH, derzeit Kappel am Albis (Kanton Zürich). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
19.2 EV-Adventure kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Buchung auf ev-adventure.com veröffentlichte Fassung.
19.3 Diese AGB liegen auf Deutsch und Englisch vor. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
Uerzlikon, 29. Oktober 2026